Widdauen II · Langenfeld
Vereinsgewässer mit ausdrücklich geregeltem Einzelgastzugang. Gäste dürfen die Anlage nur gemeinsam mit einem nutzungsberechtigten Vereinsmitglied besuchen; je Mitglied ist höchstens ein Gast zulässig und die veröffentlichte Gastgebühr beträgt 5 Euro.
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Tiefe
- Tiefe nicht offiziell ausgewiesen
- Niveauangabe
- Brevet erforderlich
- Prüfdatum
- 22.08.2026
- Wiedervorlage
- 20.10.2026
- Verantwortliche Stelle
- Nutzervereine Widdauen II / Schwimmverein Langenfeld 1912 e. V.
Vor der Anreise ein nutzungsberechtigtes Vereinsmitglied als persönliche Begleitung gewinnen und den Termin verbindlich abstimmen.
Aktuelle Gültigkeit der Gastregel, Zahlungsweg und Zugang zum Pachtgelände direkt beim Verein bestätigen.
Gewässerkarte, Sperrzonen und markierte Ein- und Ausstiege vor dem Tauchgang vollständig prüfen.
Die Benutzerordnung begründet keinen freien Tageszugang; ein Gast darf nicht ohne Vereinsbegleitung anreisen oder tauchen.
Vom 15. November bis 15. März verlangt die Ordnung bei Tauchgängen unterhalb von zehn Metern besondere Rücksicht auf die Fischruhe.
Die veröffentlichte Ordnung gilt seit 2019. Deutschland-Tauchen prüft die fortbestehende Gastregel deshalb vor der nächsten Wiedervorlage erneut.