Torfmoorsee · Hörstel
Kommunal geregelter Tauchbereich im Torfmoorsee. Tauchen ist vom 1. April bis 31. Oktober zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang nach Registrierung bei der Stadt Hörstel und nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Tiefe
- Tiefe amtlich nicht ausgewiesen
- Niveauangabe
- Brevet erforderlich
- Prüfdatum
- 22.08.2026
- Wiedervorlage
- 20.10.2026
- Verantwortliche Stelle
- Stadt Hörstel
Gemeingebrauchsverordnung und aktuelle Hinweise der Stadt vollständig lesen und die Tauchanmeldung vor der Fahrt abschließen.
Gültige Tauchlizenz mitführen; Ausbildungstauchgänge nur unter der in der Verordnung genannten Aufsicht planen.
Vor Ort ausschließlich die gekennzeichneten Einstiegs- und Tauchbereiche nutzen und aktuelle Veranstaltungshinweise beachten.
Vom 1. November bis 31. März ist der Gemeingebrauch zum Schutz von Natur und Fischpopulation untersagt.
Gewerbliche Tauchschulen benötigen eine gesonderte Genehmigung der Stadt Hörstel.
Die Anmeldung ersetzt weder Buddycheck noch die aktuelle Beurteilung von Wasserqualität, Wetter und Bedingungen am Tauchtag.