Köln & Rheinland · Freigewässer
Fühlinger See · Köln
Städtisch geregeltes Tauchgebiet in den Seen 4, 5 und 6 außerhalb des Freibadbereichs. Erforderlich sind eine gültige Tauchkarte, Brevet und Versicherungsnachweis.
- Zugang
- Tauchkarte erforderlich
- Tiefe
- bis 18 m
- Niveauangabe
- Brevet erforderlich
- Prüfdatum
- 13.08.2026
- Wiedervorlage
- 11.11.2026
- Verantwortliche Stelle
- Stadt Köln / Förderverein Fühlinger See Köln e. V.
Tages- oder Jahrestauchkarte vorab ausschließlich online erwerben.
Brevet und Versicherungsnachweis bei jedem Tauchgang mitführen.
Veranstaltungen, Aushänge und mögliche Nutzungseinschränkungen am Tag der Anreise kontrollieren.
Tauchen ohne gültige Karte ist laut Stadt Köln eine Ordnungswidrigkeit.
Parken kann saisonal zusätzlich gebührenpflichtig sein; aktuelle Regeln vor Anfahrt prüfen.