Vier Leistungsbereiche getrennt vergleichen
Der VDST nennt für aktive Mitglieder Tauchunfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Auslandsreisekrankenversicherung. Das ist ein konkretes Mitgliedschaftsmodell und kein allgemeiner Standard für andere Policen.
Bei jedem Angebot sind Leistungsgrenzen, Selbstbehalte, Reisedauer, Wohnsitzregeln, Bergung, Rücktransport und Druckkammerbehandlung in den Originalbedingungen zu prüfen.
Tauchprofil und persönliche Voraussetzungen offenlegen
Der VDST weist in seinen aktuellen FAQ unter anderem auf Regeln für Solotauchen, Apnoe- und technisches Tauchen sowie den Status der Tauchtauglichkeitsuntersuchung hin. Andere Versicherer können abweichende Definitionen und Nachweise verlangen.
Wer Mischgas, Kreislaufgerät, Wrack- oder Höhlentauchen plant, lässt sich den konkreten Schutz besser schriftlich bestätigen, statt aus einer allgemeinen Formulierung abzuleiten.
Hotline offline verfügbar halten
Bei einem akuten oder lebensbedrohlichen Ereignis wird zuerst der örtliche Rettungsdienst alarmiert; in Europa gilt 112. Versicherungs- oder tauchmedizinische Hotlines ergänzen danach die Rettungskette.
Mitgliedsnummer, Versicherungsnachweis, Hotline und das geforderte Schadenformular sollten offline auffindbar sein. Ebenso wichtig ist zu wissen, ob Kosten zunächst selbst getragen und später eingereicht werden müssen.