Das Alter bestimmt das allgemeine Intervall – nicht den Einzelfall
Die veröffentlichten Intervalle sind allgemeine Empfehlungen. Gesundheitszustand, Beschwerden, Erkrankungen, Medikamente oder ein relevantes Ereignis können eine frühere erneute Untersuchung erforderlich machen.
Für Kinder und Jugendliche hält die GTÜM einen eigenen Untersuchungsbogen vor. Bei Minderjährigen können je nach Indikation individuell kürzere Abstände gelten.
Bei akuten Beschwerden oder einer gesundheitlichen Veränderung nicht bis zum regulären Intervall warten, sondern fachärztlich klären lassen.
Qualifikation nachvollziehbar prüfen
Die GTÜM führt eine öffentlich durchsuchbare Liste von Ärztinnen und Ärzten. Dort ist erläutert, ob eine tauchmedizinische Qualifikation gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen wurde.
Die GTÜM weist zugleich darauf hin, dass diese Qualifikationen von ihr und nicht von einer Ärztekammer verliehen werden und die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Vor dem Termin
Praxis fragen, ob Untersuchungen nach den aktuellen GTÜM-/ÖGTH-Empfehlungen durchgeführt werden.
Unterlagen
Gesundheitsunterlagen, Medikamentenliste und vorhandene Vorbefunde vollständig mitbringen.
Bescheinigung
Vorab klären, welches Formular Schule, Basis, Reiseanbieter oder Verein akzeptiert.
Ein Fragebogen ist noch keine Diagnose
Gesundheitsfragebögen dienen in Ausbildung und Angeboten als vorgeschaltete Abfrage. Eine bejahte Frage kann eine ärztliche Beurteilung auslösen; sie sagt für sich allein weder tauglich noch untauglich.
Deutschland-Tauchen übernimmt keine individuelle medizinische Bewertung. Die verlinkten Originalinformationen der GTÜM sind maßgeblich.