Sportparksee Grambke:
Nur nordwestlicher Seebereich außerhalb der Bojenkette.
Der rechtlich präziseste Bremer Tauchplatz: Sporttauchen ist laut Landesverordnung nur im nordwestlichen Seebereich außerhalb der durch eine Bojenkette begrenzten Zone zulässig. Der Tauchgangsort muss mit einer Markierungsboje gekennzeichnet werden; Bade-, Segel-, Ruder-, Surf- und weitere Nutzungen verlangen eine klare Tagesabstimmung.

Der Beleg ist noch innerhalb der Frist, wird aber priorisiert erneut geprüft. Tagesdaten müssen sofort kontrolliert werden.
Veröffentlicht heißt nicht: heute geöffnet.
Der belegte Profilstand, der vorgeschriebene Zugang, die aktuelle Lage und deine persönliche Eignung sind vier verschiedene Prüfungen. Nur wenn keine davon stoppt, geht die Planung vor Ort weiter.
Profil veröffentlicht
Die benannten Angaben besitzen einen sichtbaren Quellen- und Prüfstand. Das ist keine Tagesfreigabe.
Zugang zuerst klären
Unklar bedeutet nicht offen: zuständige Stelle prüfen und bis zur Klärung nicht einsteigen.
Rechtsdefinierter nordwestlicher Seebereich mit BojenpflichtNicht live bestätigt
Sperren, Wetter, Pegel, Sicht, Beschilderung und tatsächlicher Betrieb müssen heute neu geprüft werden.
Eigenprüfung bleibt offen
Ausbildung, Erfahrung, Gesundheit, Buddy, Gasplanung und Ausrüstung bewertet dieses Portal nicht für dich.
Die Lage vor Ort widerspricht der Planung – dann gilt die strengere Information und der Einstieg bleibt aus.
Bremer Pflichtgrenze: Sporttauchen ist innerhalb der Badezonen nicht gestattet. Nur den nordwestlichen Bereich außerhalb der Bojenkette nutzen. Den Tauchgangsort mit Markierungsboje kennzeichnen.
Landesregel öffnenEin See ist nicht automatisch ein Einstieg.
Gemeinsame Gewässerregeln, der konkrete Tauchbereich, der physische Einstieg und der organisatorische Zugangsweg werden getrennt gespeichert. So entstehen keine künstlichen Dubletten oder erfundenen Zugangspunkte.
Sportparksee Grambke
Bremen-Burg-Grambke
gemeinsame BasisSportparksee Grambke · Nur nordwestlicher Seebereich außerhalb der Bojenkette
1 ausgewiesene Tauchzone · bis 16,5 m
quellenbelegtMehrere Einstiegsstellen als Gruppe belegt; Einzelpositionen bleiben offen
- Einstieg in den nordwestlichen Bereich außerhalb der Bojenkette
Rechtsdefinierter nordwestlicher Seebereich mit Bojenpflicht
Kein einheitlicher öffentlicher Tauchpreis belegt; Basis-, Kurs- oder Vereinsleistung separat prüfen
quellenbelegt- Freie Hansestadt Bremenzuständige Stelle
- Sportparksee Grambke e.V.Betreiber
Alles Wichtige. Immer an derselben Stelle.
Belegte Angaben, Teilinformationen und offene Punkte werden nicht vermischt. Das Profil erleichtert die Vorbereitung, ersetzt aber weder Originalquelle noch Tagesprüfung.
Zugang
Rechtsdefinierter nordwestlicher Seebereich mit Bojenpflicht · Bremen-Burg-Grambke
Anmeldung
Keine pauschale Anmeldung belegt; örtliche Veranstaltung, Trägerhinweise und Zugang vor Anfahrt prüfen
Preisstatus
Kein einheitlicher öffentlicher Tauchpreis belegt
Tiefe
bis 16,5 m
Niveau
Keine pauschale Einstufung; Kaltwasser, Sicht, Navigation, Zone und Mehrfachnutzung bestimmen die reale Anforderung
Einstieg
Mehrere Einstiegsstellen als Gruppe belegt; Einzelpositionen bleiben offen
Parken
Zufahrt, Parkraum, Gebühren und Tragestrecke vor Ort beziehungsweise beim Betreiber neu prüfen
Infrastruktur
DLRG-Station, Badestrand und Trägerverein belegt; keine öffentliche Taucher-Vollinfrastruktur zugesagt
Füllmöglichkeit
Keine dauerhafte öffentliche Füllzusage am Einstieg übernommen
Naturregeln
Bade-, Ufer-, Pflanzen-, Vogel- und Flachwasserbereiche schonen; aktuelle Beschilderung und Zonen übernehmen
Gefahrenhinweise
Badezone ausgeschlossen; Nur nordwestlicher Seebereich außerhalb der Bojenkette; wechselnde Sicht, Kaltwasser und paralleler Wassersport
Originalquelle
5 Originalquellen · geprüft 28.08.2026
Keine erfundenen Preise, Einstiege, Parkplätze, Füllstationen, Live-Sichtweiten oder Freigaben.
Vier Ebenen müssen gemeinsam passen.
Gewässer, Badezone, Sporttauchraum und Tageslage sind getrennte Entscheidungen. Erst ihre Überlagerung ergibt einen nutzbaren Plan.
Landesrecht
Die Verordnung grenzt Sporttauchen von Badezonen ab und verlangt eine Markierungsboje.
Tauchraum
Nur nordwestlicher Seebereich außerhalb der Bojenkette. Diese Formulierung wird nicht auf andere Ufer übertragen.
Nutzungen
Bade-, Angel-, Surf-, SUP-, Segel- oder Ruderbetrieb kann Einstieg und Oberflächenweg begrenzen.
Tagesentscheidung
Amtliche Meldung, Beschilderung, Sicht, Temperatur, Team und Betrieb werden am Tauchtag neu geprüft.
Vom Rechtsraum zum tatsächlichen Einstieg.
Die Reihenfolge verhindert, dass ein Parkplatz, Badestrand oder bekannter Gewässername irrtümlich als Gerätetauchfreigabe gelesen wird.
- 01
Rechtsregel vor Kartenbild stellen
§ 5 Absatz 9 der Bremer Gemeingebrauchsverordnung öffnen und den beschriebenen nordwestlichen Seebereich sowie die Bojenkette vor Ort eindeutig zuordnen.
- 02
Tagesstatus und Gelände prüfen
Aktuelle Gewässermeldung, Beschilderung, Veranstaltungen, Sperren und Hinweise des Trägervereins prüfen. Unklare oder veränderte Zonierung ist ein Stopp.
- 03
Markierungsboje führen
Den Ort des Tauchgangs entsprechend der Landesverordnung kennzeichnen und Oberflächenweg, Ein- sowie Ausstieg so wählen, dass Bade- und Wassersportbereiche nicht gekreuzt werden.
- 04
Mehrfachnutzung ins Briefing übernehmen
Segel-, Ruder-, Kanu-, Surf-, Bade-, Angel- und Drachenbootbetrieb können gleichzeitig stattfinden. Sichtbarkeit an der Oberfläche und konservative Umkehrpunkte sind Teil der Planung.
Was dieses Profil ausdrücklich nicht verspricht.
Rechtliche Zulässigkeit, öffentliche Erreichbarkeit, tagesaktuelle Wasserlage und persönliche Eignung bleiben unterschiedliche Fragen.
Die Zone ist eng formuliert
Das Profil macht aus dem gesamten See keinen Tauchraum. Zulässig ist nur der in der Verordnung beschriebene nordwestliche Bereich außerhalb der Bojenkette.
Bojenpflicht ersetzt keine Abstimmung
Eine Markierungsboje verbessert Sichtbarkeit, hebt aber weder Veranstaltungen, lokale Sperren, Schutzbereiche noch Regeln des verwaltenden Trägervereins auf.
Wassersportsee heißt Nutzungskonflikt
16,5 Meter Tiefe, wechselnde Sicht und mehrere Oberflächennutzungen verlangen Ortskenntnis, sichere Navigation und eine passende Team- und Notfallplanung.
Recht, Behörde und örtlicher Praxisweg getrennt.
Die Quellen beantworten verschiedene Fragen. Die Landesverordnung trägt die Zone; Gewässerseite, Basis oder Träger erklären Charakter und aktuelle Praxis.
Bremen: Gemeingebrauchsverordnung für Gewässer
Definiert die zehn Bremer Badeseen, verbietet Sporttauchen innerhalb ihrer Badezonen und beschreibt die besondere Zone am Sportparksee. Der Ort jedes Sporttauchgangs ist mit einer Markierungsboje zu kennzeichnen.
Originalquelle öffnenBremen.de: Sportparksee Grambke
Bestätigt den See als Wassersportrevier, nennt Tauchen ausdrücklich und ordnet Verwaltung und Organisation der Liegenschaften dem Trägerverein zu.
Originalquelle öffnenBremen Umwelt: Sportparksee Grambke
Belegt Baggerseecharakter, 32,51 Hektar Fläche, 16,5 Meter Maximaltiefe, DLRG-Station sowie dynamische Wasserqualitätsinformationen.
Originalquelle öffnenSportparksee Grambke e.V.
Dokumentiert den Trägerverein, die Mitgliedsvereine und den Lageplan. Die Seite ersetzt keine amtliche Tauchregel oder tagesaktuelle Einzelzusage.
Originalquelle öffnenBremen: Temperaturen und Freigabestatus der Badegewässer
Bündelt die dynamischen Badefreigaben, Temperaturen und Bemerkungen der Bremer Badegewässer. Der Badestatus ersetzt keine Sporttauchregel, ist aber ein zwingendes Stoppsignal bei Warnung oder Sperre.
Originalquelle öffnenNeue Warnungen, Sperren, Bojenlagen oder geänderte Betriebsinformationen werden sofort übernommen.