Rechtsverordnung / Widmung
Der amtliche Landesbestand führt das Gewässer; der örtliche Rechtsakt bestimmt Teilbereich, Zeit und Schutzgrenzen.
42 ausführliche Dossiers erschließen den bayerischen Bestand: 40 amtlich gewidmete Gewässer oder Teilbereiche und zwei zusätzliche Betreiberwege. Jede Seite trennt Rechtsgrundlage, Tauchzone, Uferzugang, Saison und Tageslage – vom Walchensee bis zum Ilsesee.

Ein amtlicher Listeneintrag erlaubt weder jedes Ufer noch jede Uhrzeit. Karte, Kreisregel, Betreiberstatus und aktuelle Warnungen bleiben vorrangig.
Bayerns Gewässer werden nicht über einen einheitlichen Schlüssel geöffnet. Die konkrete Rechts- oder Betreiberkette entscheidet pro Teilbereich.
Der amtliche Landesbestand führt das Gewässer; der örtliche Rechtsakt bestimmt Teilbereich, Zeit und Schutzgrenzen.
Karten und Auflagen regeln einzelne Seen oder städtische Teilbereiche. Die jeweils aktuelle Fassung ist entscheidend.
Ticket, Genehmigung, Öffnung und Tauchordnung bilden gemeinsam den realen Zugang.
Eine akute amtliche Warnung übersteuert die grundsätzliche Widmung und stoppt die Tauchplanung.
Jedes Profil enthält zwölf Entscheidungsfelder, fünf Planungsschritte, vier Aussagegrenzen und drei direkte Quellen.

Kochelsee ist als alpensee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Steile Ufer, Kälte und lokale Schutzbereiche verlangen konservative Tiefen- und Rückwegplanung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Sylvensteinsee ist als alpenstausee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Wasserstand, Höhenlage und Stauseebetrieb können Einstieg und Unterwasserroute stark verändern. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Walchensee ist als tiefer alpensee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Große Tiefe, Kälte und teils steile Profile machen die persönliche Zieltiefe wichtiger als die maximale Seetiefe. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Thumsee ist als alpennaher natursee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der kleine, stark genutzte See braucht eine besonders genaue Trennung von Bade-, Natur- und Tauchbereich. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Ammersee ist als voralpensee mit schifffahrt ein eigenständiges Bayern-Dossier. Schiffsverkehr, Wetterumschwung und die kartierten Ausschlüsse bestimmen die sichere Oberflächenplanung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Tegernsee ist als voralpensee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Allgemeinverfügung erlaubt keinen beliebigen Einstieg und verlangt Abstand zu Nutzungs- und Schutzbereichen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Schliersee ist als voralpensee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Badebetrieb, Schifffahrt und sensible Uferzonen begrenzen die nutzbare Fläche deutlich. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Langwieder See · Teilbereich ist als bagger- und badesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Städtischer Badebetrieb und enger Zonenbezug schließen eine freie Uferwahl aus. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Riemer See · Teilbereich ist als städtischer badesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der Riemer See ist kein frei betauchbares Stadtgewässer; selbst der erlaubte Sektor bleibt tageslagenabhängig. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Starnberger See ist als tiefer voralpensee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Kein Solo-Tauchen, kaltwassertaugliche Vollausrüstung und eine konservative Tiefenwahl gehören zum behördlichen Rahmen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Badesee Hartkirchen ist als badesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Ein eng begrenzter Tauchsektor und saisonale Einschränkungen stehen vor der allgemeinen Freizeitnutzung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Förmitztalsperre ist als talsperre ein eigenständiges Bayern-Dossier. Drei bekannte Einstiegsbereiche ersetzen nicht die aktuelle Prüfung von Pegel, Betriebszonen und Saison. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Untreusee ist als stausee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die amtliche Blaualgenwarnung betrifft sämtliche Wasseraktivitäten und übersteuert die grundsätzliche Tauchwidmung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Happurger Baggersee ist als baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Nachttauchen und Tauchen unter Eis gelten nicht als planbarer Standard; Schutzbereiche bleiben tabu. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Rothsee ist als speichersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der Tauchweg betrifft nicht die Vorsperre; Mehrfachnutzung und Signalpflicht prägen die Oberflächenorganisation. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Großer Brombachsee ist als großer speichersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Weite Wasserfläche und Schifffahrt erfordern einen eindeutig belegten Uferweg und sichtbare Oberflächensicherung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Kleiner Brombachsee ist als speichersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Freigabe des Kleinen Brombachsees darf nicht auf Altmühlsee oder Igelsbachsee übertragen werden. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Obernzenner See ist als freizeitsee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Nach Reparatur- und Sanierungsphasen ist eine aktuelle Öffnungsbestätigung wichtiger als ältere Tauchberichte. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Silbersee Niedernberg ist als baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Anmeldung, Tagesentgelt, mindestens OWD/CMAS* und gültige Tauchtauglichkeit sind Teil des realen Zugangs. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Murner See ist als ehemaliger braunkohletagebausee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Sensible Folgelandschaft, Badebetrieb und lokale Nutzungszonen verlangen einen exakt bestätigten Einstieg. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Brücklsee ist als tagebaufolgesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die amtliche Widmung ersetzt keine konkrete Bestätigung des zugänglichen Uferwegs im Seenland. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Trausnitzstausee ist als stausee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Betriebsbauwerke und wechselnde Wasserstände machen den rechtlichen Rahmen allein noch nicht zum fertigen Tauchplan. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Steinberger See ist als tagebaufolgesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die breite Freizeitnutzung verlangt eine saubere Trennung von Tauchzugang, Wassersport, Baden und Schutzflächen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Guggenberger Hauptsee ist als bagger- und freizeitsee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Erlaubnis ist räumlich und zeitlich präzise; Pflanzen, künstliche Markierungen und Kompressorbetrieb am Ufer sind geschützt beziehungsweise beschränkt. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Wünschsee ist als quellgespeister baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die klare Trennung von Bade- und Tauchseite ist Grundlage jeder Anfahrt und Oberflächenplanung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Südlicher Mooswaldsee · West ist als baggersee-teilbereich ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Bezeichnung West ist eine rechtliche Bereichsgrenze und keine Einladung für den gesamten Mooswaldsee-Komplex. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Südlicher Mooswaldsee · Ost ist als baggersee-teilbereich ein eigenständiges Bayern-Dossier. Ost- und Westbereich werden als getrennte Widmungen geführt; der reale Einstieg muss zum richtigen Teilbereich passen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Mooswaldsee West · östlicher Teil ist als baggersee-teilbereich ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der ungewöhnlich genaue amtliche Name zeigt: Nur der bezeichnete Teil, nicht der ganze See, ist erfasst. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Mehrlesee ist als baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Mehrfachnutzung und Naturzonen werden nicht aus alten Karten abgeleitet, sondern am Tauchtag abgeglichen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Lutzenberger See · Teil Ost ist als baggersee-teilbereich ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Freigabe betrifft ausdrücklich nur Teil Ost; andere Ufer bleiben ohne gesonderten Nachweis ausgeschlossen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Schönenberger See ist als baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Ein amtlicher Listeneintrag ist der Start der Planung; Zufahrt, Einstieg und Tageslage müssen zusammenpassen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Silbersee Günzburg ist als bagger- und freizeitsee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der gleichnamige Silbersee in Niedernberg ist ein anderes Gewässer mit anderem Zugang; beide werden nicht vermischt. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Kaiser-See ist als baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Ohne belegten, rechtmäßigen Uferweg wird aus der Widmung kein spontaner Einstieg. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Oberrieder Weiher ist als weiher- und baggersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Flacher wirkende Gewässer bleiben anspruchsvoll, wenn Sicht, Pflanzen, Sediment und begrenzte Ein- und Ausstiege zusammenkommen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Bodensee · bayerische Teilbereiche ist als großer see mit schifffahrt ein eigenständiges Bayern-Dossier. Flagge A, 100-Meter-Abstände zu Häfen und Landestellen sowie markierte Fahrwasser begrenzen die Planung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Autobahnsee Elchingen ist als bagger- und freizeitsee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der amtliche Zugang bleibt an konkrete Tageszeiten, Zonen und die reale Vor-Ort-Lage gebunden. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Badesee Ludwigsfeld ist als bagger- und badesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Badesaison und Tauchzeiten können sich überlagern; die aktuelle amtliche Regelung hat Vorrang vor älteren Stundenplänen. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Badesee Pfuhl ist als bagger- und badesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Ein geregeltes Nebeneinander mit Badegästen verlangt kurze Oberflächenwege und eine eindeutige Zonentrennung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Rottachsee / Rottachspeicher ist als alpenvorland-speichersee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Höhenlage, Kälte und wechselnder Wasserstand gehören schon vor der Anfahrt in Gas- und Rückwegplanung. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Ilsesee ist als bagger- und badesee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Stadt bestätigt den Betreiberweg; Tageskarte, Öffnung, Basisordnung und lokale Sonderregeln bilden gemeinsam den Zugang. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Echinger Weiher ist als quellgespeister weiher ein eigenständiges Bayern-Dossier. Der privat organisierte Zugang steht außerhalb der 40 amtlichen Widmungszeilen und wird deshalb als eigener Betreiberweg geführt. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.

Friedberger See ist als bagger- und freizeitsee ein eigenständiges Bayern-Dossier. Die Tauchgenehmigung gilt nicht als allgemeine Freigabe aller Ufer des stark genutzten Freizeitgewässers. Zugang, zulässiger Teilbereich und Tageslage werden getrennt geprüft; eine bekannte Wasserfläche wird nicht pauschal als freier Einstieg ausgegeben.
Land, Landkreise, Verband und Betreiber erfüllen verschiedene Rollen. Für eine Freigabe zählt immer die zuständige Originalstelle.
Amtliche Gesamtliste und Rechtsgrundlagen für Gerätetauchen.
Ausbildung, Vereine und fachlicher Tauchsportweg im Land.
Verordnung und Karten für drei anspruchsvolle Alpenreviere.
Allgemeinverfügung mit persönlichen und technischen Auflagen.
Gemeinsamer Regelrahmen für zwei Voralpenseen.
Amtliche Bekanntmachungen und Karten für zwei städtische Teilbereiche.
Klare Positiv- und Negativliste für Gerätetauchen.
Gewässerstatus für Murner, Brückl-, Trausnitz- und Steinberger See.
Ticket, Öffnung, Tauchordnung und Service für den Ilsesee.
Personenbezogener Ticketweg für das privat organisierte Revier.
Auch in einem seenreichen Land gilt: Baden, ein alter Kartenpunkt oder ein bekannter Name sind keine aktuelle Erlaubnis zum Gerätetauchen.
Der Landkreis erlaubt Gerätetauchen nur im Großen und Kleinen Brombachsee.
Grundlage öffnenDie Brombach-Verordnung wird nicht auf diesen Nachbarsee übertragen.
Grundlage öffnenDie Kreisverwaltung weist Gerätetauchen im Landkreis grundsätzlich als nicht zulässig aus.
Grundlage öffnenNur ausdrücklich freigegebene bayerische Teilbereiche mit rechtmäßigem Uferzugang werden veröffentlicht.
Grundlage öffnenBaden als Gemeingebrauch begründet in Bayern keine automatische Erlaubnis zum Gerätetauchen.
Grundlage öffnenHistorische Einstiege bleiben ohne aktuelle Behörde, Betreiber oder wirksame Erlaubnis unveröffentlicht.
Grundlage öffnenGrenzgewässer und gleichnamige Seen bleiben ihrer zuständigen Regelung zugeordnet. So entstehen keine doppelten oder übertragenen Freigaben.