Prüfung ist mehr als ein sichtbarer Stempel
Anhang 2 Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung regelt wiederkehrende Prüfungen von Druckanlagen und nennt Flaschen für Tauchgeräte ausdrücklich als besonderen Anwendungsfall.
Die Vorschrift unterscheidet Prüfarten und Zuständigkeiten. Welche Regel für eine konkrete Flasche gilt, hängt von Bauart, Nutzung, Dokumentation und dem aktuellen Rechtsrahmen ab und gehört in fachkundige Hände.
Flaschendaten und Umfang vollständig übermitteln
Für eine belastbare Auskunft benötigt der Fachbetrieb mindestens Fotos der Kennzeichnung, Werkstoff und Größe, Ventil- und Gasnutzung sowie vorhandene Unterlagen. Beschädigungen oder Korrosionsverdacht müssen ausdrücklich genannt werden.
Frage, ob Ventilservice, Innenprüfung, Festigkeitsprüfung, Trocknung und neue Kennzeichnung im Angebot enthalten sind und wie bei einem negativen Prüfergebnis verfahren wird.
Prüfung und Annahmeregel der Füllstelle zusammen denken
Eine Füllstelle verantwortet ihren eigenen Betrieb und kann zusätzliche Anforderungen an Zustand, Ventil, Kennzeichnung oder Sauerstoffreinheit stellen. Vor einer längeren Anfahrt sollte die Annahme konkret bestätigt werden.
Eigenmächtiges Öffnen, Bearbeiten, Umlabeln oder Übertragen von Prüfzeichen ist kein Ersatz für eine fachgerechte Prüfung und kann zusätzliche Risiken schaffen.


